GRUNDSATZ

Als Grundlage für die Aktivitätsschwerpunkte dienen folgende Vorgaben:

WEITERBILDUNG:

  • Durchführung praxisorientierter Arbeitstagungen; 1 mal pro Jahr
  • Durchführung von Kursen, Workshops; nach Bedarf
  • Bildung von speziellen Arbeitsgruppen; nach Bedarf

VERMITTLUNG ANWENDUNGSORIENTIERTER, WISSENSCHAFTLICHER ERGEBNISSE:

  • Publikation über die SGLH Hompage, Rubrik Mitgliederbereich

KOMMUNIKATION UND ZUSAMMENARBEIT:

  • Kontaktpflege mit Organisationen mit vergleichbaren Zielsetzungen; Gegenseitiger Informationsaustausch durch den Vorstand

FÖRDERUNG VON NACHWUCHSKRÄFTEN:

Unterhalt des Stipendienfonds; Vergabe von Ausbildungsbeiträgen gemäss Reglement für den Stipendienfonds.